ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma INTECMA Reinigungsdienste GmbH

Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Abweichende Vereinbarungen in bestehenden Angeboten und/oder Verträgen haben Vorrang.

Art und Umfang der Leistung
Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Beauftragte Mehrarbeiten werden gesondert verrechnet.

Abnahme, Gewährleistung und Haftung
1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

2. Bei einmaligen Leistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise täglich – spätestens bei Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.

3. Werden vom Auftraggeber bei der festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen nicht weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung/Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit zur Ausführung der Dienstleistung getroffen hat.

4. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Die Ersatzpflicht gilt nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch das Personal der Fa. Intecma verursacht werden, sofern diese Schäden nicht im Zusammenhang mit der Dienstleistung verursacht wurden. Die Ersatzpflicht ist eingeschränkt durch Deckungsart und Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers (siehe beigelegter Polizze).
5. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Aufmass
1. Im Fall der Abrechnung nach Aufmass gelten die Richtlinien des jeweiligen Bundesinnungsverbandes.
2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
3. Stellt eine Partei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer

Preise
Die vereinbarten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und es ist – wenn nicht anders angeführt – die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer noch hinzuzurechnen.

Sicherheitseinbehalt
1. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche oder aus sonstigen Gründen einzubehalten, ist ausgeschlossen.

2. Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer mit dessen Forderungen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass dieser zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung des Auftraggebers gerichtlich festgestellt oder eine Aufrechnung vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt worden ist.

3. Wird gegen den Auftraggeber ein Insolvenzverfahren eröffnet oder stellt der Auftraggeber einen Ausgleichsantrag, so verpflichtet er sich, den Auftragnehmer unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dienstleistung sofort einzustellen.

Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

2. Monatliche Teilbeträge werden üblicher Weise zum Fünfzehnten des laufenden Monats fakturiert und sind spätestens jeweils bis zum Fünften des Folgemonats zahlbar.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

Übergang
Alle Rechte und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen gehen jedenfalls bei aufrechter Geschäftsbeziehung beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Diese sind zu verpflichten, diese Rechte und Pflichten auf allfällige weitere Rechtsnachfolger zu verbinden. Jeder Teil hat seine Verpflichtung aus dieser Geschäftbeziehung solange zu erfüllen, bis der Rechtsnachfolger nachweislich darin eingetreten und eine diesbezügliche schriftliche Erklärung des Rechtsnachfolgers bei dem anderen Partner eingetroffen ist.

Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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