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Was versteht man eigentlich unter Personaldienstleistung / Zeitarbeit / Arbeitskräfteüberlassung?
 
Unter den oben genannten Begriffen versteht man die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften durch ein Personaldienstleistungsunternehmen an seine Kunden, den Verleih von Personal. Daher wird das Zeitarbeitsunternehmen Überlasser und der Kundenbetrieb Beschäftigter genannt. Die Arbeitnehmer ( Leiharbeiter ) sind beim Personaldienstleistungsunternehmen in einem ordnungsgemäßen Dienstverhältnis, das alle rechtlichen Pflichten, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialversicherungsbeiträge und alle anderen Arbeitgeberpflichten leistet. Ausgenommen ist der technische Arbeitnehmerschutz, der obliegt dem Beschäftiger.

Das Personaldienstleistungsunternehmen setzt seine Mitarbeiter auf Anforderung seiner Kunden an Arbeitsplätzen im Kundenbetrieb ein, um dort personelle Engpässe und / oder Auftragsspitzen zu überbrücken. Für diesen Einsatz verrechnet der Personalbereitsteller einen Stundenverrechnungssatz. Dieser Stundenverrechnungssatz wird nur für die vom Leiharbeiter tatsächlich im Kundenbetrieb geleisteten Arbeitsstunden verrechnet.

Für den Nachweis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erhält der Arbeitnehmer einen Tätigkeitsnachweis, in dem er die Stunden einträgt, die dann vom Beschäftiger geprüft und unterschrieben werden. Diese dienen dann als Grundlage für die an den Beschäftiger gestellte Rechnung.

Alle anderen Kosten, wie Sonderzahlungen, Krankenentgelt, Urlaubsentgelt, Fahrtkosten, Auslösen, sowie alle Sozialleistungen werden dem Arbeitnehmer über die Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber, also die Firma INTECMA ausbezahlt, der auch für die Abfuhr von Lohnsteuer, Sozialabgaben. Kommunalabgaben usw. verantwortlich ist.

Im Hinblick auf Weisungen, Haftungsfragen, Arbeitszeitregelungen und Arbeitssicherheitsfragen sind die Zeitarbeitnehmer jedoch den im Kundenbetrieb angestellten Arbeitskräften während der Dauer des Einsatzes weitgehend gleichgestellt.